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Neukundenbonus bei Stromvertrag auch bei Kündigung im ersten Jahr?

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Wir alle kennen die Situation: Der mögliche neue Stromanbieter wirbt mit einem Erstkundenbonus, der mit der ersten Jahresrechnung erteilt wird. Wenn diese Klausel in sich ungenau ist, führt dies dazu, dass der Bonus auch dann bezahlt werden muss, wenn innerhalb des ersten Jahres zum Ende des Bezugsjahres gekündigt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 17.04.2013 zum Aktenzeichen VIII ZR 225/12 festgestellt.

Nach dieser Entscheidung ist eine Klausel wie diese

“Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit [der Beklagten] schließen, gewährt Ihnen [die Beklagte] einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von [der Beklagten] beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.”

dahingehend auszulegen, dass ein Anspruch bereits dann besteht, wenn der Vertrag ein Jahr bestanden hat. Nach §305c II BGB gehen nämlich Auslegungszweifel zu Lasten des Unternehmens (=Verwenders).

Ob diese Frage auch bei Ihrem Anbieter eine Rolle spielen kann, entscheidet dann letztlich die konkrete Klauselformulierung. Ich berate Sie gerne.


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